Beförderungsbedingungen der trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Im Rahmen einer Tarif- und Vertriebskooperation gelten in den Zügen der trans regio die Beförderungsbedingungen der DB AG (BBDB). Bei Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes (RNN, VRM, VRS, NRW-Tarif ).
1. Abweichungen zu der zur Anwendung kommenden Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BBDB):
2. Videoüberwachung
Aus Sicherheitsrelevanten Aspekten werden die Fahrgasträume der trans regio Fahrzeuge durch Videokameras überwacht. Diese Fahrzeuge sind durch Kamera-Symbol sichtbar gekennzeichnet.
3. Datenschutz, Datensicherheit
Die personenbezogenen Daten, die bei der Videoaufzeichnung entstehen werden grundsätzlich automatisch überspielt, wenn die Speicherkapazität erreicht ist und sind bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung vor unbefugten Zugriffen gesichert. Verarbeitet und genutzt werden die aufgezeichneten Daten nur in sicherheitskritischen Fällen während des vorbezeichneten Speicherzeitraums von einem ausgewählten Personenkreis.
Der Kunde stimmt mit dem Betreten eines trans regio Fahrzeuges der Videoaufzeichnung und damit der Erfassung personenbezogener Daten zu den oben genannten Zwecken zu.
Alle personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und gelöscht.
Für Mitarbeiter der DB AG werden folgende Mitarbeiterfahrkarten anerkannt:
Nicht anerkannt werden:
Für Personen mit Schwerbehindertenausweis ist, wenn der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist, die Fahrt in den Zügen der trans regio unentgeltlich.